Kommunale Verwaltungsgebühren in Düsseldorf müssen abgeschafft werden.
Laut Personalausweisgesetz sind Bürger:innen in Deutschland verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, wenn sie älter als 16 Jahre sind. Der Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und muss dann wieder neu beantragt werden. Dazu gehört ein aktuelles biometrisches Foto. Hat man dann endlich in Düsseldorf einen Termin erhalten und für durchschnittlich zehn Euro ein aktuelles Bild gemacht, dann kommt noch die Rechnung über die Verwaltungskosten: Die liegen beim Personalausweis derzeit bei stolzen 37 Euro. So hoch sollen die Ausgaben der Bundesdruckerei sein, die die Stadt den Düsseldorfer:innen in Rechnung stellt. Für Menschen mit kleiner Rente, niedrigen Einkommen, im Sozialleistungsbezug oder für Alleinerziehende stellt sich die Summe von insgesamt fast 50 Euro als hohe Hürde dar. Dennoch ist man genötigt, diese Ausgaben zu tätigen, denn wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt demnach ordnungswidrig und kann mit Strafen bis 3.000 Euro laut Personalausweisgesetz belangt werden. Ein gültiger Personalausweis zur Feststellung der Identität ist häufig obligatorisch, beispielsweise bei der Beantragung von Transferleistungen im Jobcenter. Zwar kann die Gebühr für den Personalausweis ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Person bedürftig ist, davon wird aber nur selten Gebrauch gemacht.
Im Hartz-IV-Regelsatz (ab 2023 „Bürgergeld“) ist der Personalausweis mit 0,25 Cent monatlich enthalten. Daraus ergibt sich dann die erforderliche Summe von 37 Euro erst nach über 12 Jahren. Erneuert werden muss er aber alle 10 Jahre. Die Annahme, Betroffene könnten Teile ihres Regelsatzes ansparen, geht völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Die Gebühr für den Personalausweis ist nur eine von vielen, meist kommunalen Verwaltungsgebühren, die für die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer anfallen. Da gibt es unter anderem Gebühren für Barzahlung, Hundesteuermarken, Meldebescheinigungen, Geburtsurkunden, Reisepässe oder Führerscheinangelegenheiten. Die Stadt erlässt zumindest einige Verwaltungsgebühren, wenn man ein geringes Einkommen nachweist. Die Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf fordert, dass auch die Kosten für den Personalausweis zumindest den Menschen erlassen werden, die geringe Einkommen haben. In diesem Jahr beantragte die Ratsfraktion zusätzlich, dass auch weitere kommunale Verwaltungsgebühren vollständig für Düsselpassberechtigte abgeschafft werden.
Dazu äußerte der sozialpolitische Sprecher der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf, Helmut Born: „Die finanzielle Mehrbelastung der Düsseldorfer Haushalte geht weit über die Steigerung der Gas- und Strompreise hinaus. Auch Lebensmittel, Dienstleistungen, Roh- und Autokraftstoffe sind deutlich im Preis gestiegen. Seit September muss auf das entlastende 9-Euro-Ticket verzichtet werden.
Die Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf ist der Ansicht, dass die Stadt im Gegenzug möglichst viele praktische Maßnahmen treffen muss, um die finanziellen Belastungen der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zu verringern.“
Eine solche Maßnahme kann der Erlass einiger kommunalen Verwaltungsgebühren für Menschen mit niedrigen Einkommen sein. Dass es sich angesichts der aktuellen Lage dabei nur um einen Tropfen auf den heißen Stein handelt, ist klar. So Helmut Born weiter: „Wir fordern zur finanziellen Entlastung der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer natürlich auch weitergehende Maßnahmen: Einen Energiefonds, um Gas- und Stromsperren in diesem Winter zu verhindern und einen Sozialtarif bei den Stadtwerken, damit Menschen mit geringen Einkommen auch leistbare monatliche Abschläge bei den Stadtwerken zahlen können. Die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen duckt sich bei der finanziellen Entlastung der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer weg – dabei ist sie jetzt dringend.“